Lerchesflur Sportgemeinschaft 1988 e.V.

Die Lerchesflur-Sportgemeinschaft (LSG) ist ein 1988 gegründeter Gefangenensportverein in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, der Sport, Teamgeist und Resozialisierung für Inhaftierte fördert. Mit Angeboten wie Volleyball, Fußball, Tischtennis und Fitness stärken wir Disziplin, Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen unserer Mitglieder. Durch Freundschaftsspiele, Turniere und Vereinsfeste unterstützen wir aktiv die erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Foto von Thomas Wieck. Dient NUR ALS PLATZHALTER!

Am 24.03 ist unser hoch geschätzter Kollege und Mitglied Michael Koblitz überraschend verstorben. Michael wurde noch bei unserer Mitgliederversammlung am 06.03 von den Mitgliedern zum künftigen Kassenprüfer der LSG gewählt.

Er war gerne bereit sich auch hierdurch in die Vereinsarbeit einzubringen. Ohnehin war Michael als leitender Sportbeamter immer dabei wenn es um die Organisation oder Durchführung unserer Veranstaltungen ging.

Den Kollegen und auch den Inhaftierten gegenüber war Michael in seiner unnachahmlich sarkastischen Art nie um einen Scherz verlegen. So kannten wir ihn. Und so vermissen wir ihn nun.

Die Kollegen der JVA Saarbrücken und der LSG trauern mit Michaels Familie, seinen Angehörigen und Freunden. Ruhe in Frieden Michael!

In stiller Trauer

Der Vorstand der LSG

Die sportlichen Abteilungen der LSG

Die Lerchesflur-Sportgemeinschaft (LSG) bietet ein organisiertes Sportangebot für ihre Mitglieder. Dazu gehören Volleyball, Fußball, Handball, Basketball, Tischtennis und Fitness. Trainings werden regelmäßig durchgeführt und geben den Mitgliedern die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am Vereinsleben.

Werde ein Teil der Lerchen.

Eine Mitgliedschaft hilft der Unterstützung der internen Strukturen sowie der organisatorischen und administrativen Aufgaben des Vereins. Sie trägt dazu bei, bestehende Angebote für inhaftierte Mitglieder aufrechtzuerhalten und regelmäßige vereinsbezogene Veranstaltungen innerhalb der Einrichtung zu ermöglichen. Darüber hinaus ermöglicht eine Mitgliedschaft die formale Zugehörigkeit zum Verein für Inhaftierte und deren Angehörige. Der Beitritt erfolgt gemäß der gültigen Vereinssatzung sowie den festgelegten Abläufen innerhalb der Justizvollzugsanstalt.