Sicherheitshinweise
Besondere Sicherheitshinweise
Sehr geehrtes Mitglied der Lerchesflur Sportgemeinschaft 88 e.V., wenn Sie eine Einladung zu einer Veranstaltungen innerhalb der JVA Saarbrücken erhalten haben, freuen wir uns Sie begrüßen zu dürfen.
Wir sind dazu verpflichtet, alle anstaltsfremden Personen, die Zutritt in den inneren Bereich der Anstalt begehren, besonderen Kontrollen auszusetzen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Verkürzte Wartezeiten erreichen wir insbesondere durch Ihre Unterstützung. Damit die Zugangskontrollen reibungslos und so schnell wie möglich verlaufen, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
- Senden Sie Ihre Rückantwort auf das Einladungsschreiben rechtzeitig zurück.
- Ohne Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines Reisepasses kann Ihnen der Zutritt nicht gewährt werden.
- Bei Einlass begehrenden Personengruppen (z.B. eines anderen Sportvereins) ist vollständig ausgefüllte Namensliste das Einladungsschreiben hin nach hier zurückzusenden.
- Das inhaftierte LSG – Mitglied darf bei den jeweiligen Veranstaltungen der LSG von maximal 3 externen Mitgliedern besucht werden.
- Berauschten Personen, Kinder unter 14 Jahren, Jugendliche unter 16 Jahren oder ehemals Inhaftierten wird der Zutritt nicht gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen zum Einlass einer schriftlichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, die der JVA vorgelegt werden muss.
- Tragen Sie bitte angemessene Kleidung. Auch sollten Sie darauf achten, möglichst wenig metallhaltige Gegenstände zu tragen (z.B. Nietengürtel, Westernstiefel pp.).
- Bringen Sie keine Geschenke mit und führen Sie nur die Gegenstände mit sich, die Sie während Ihres Besuches selbst brauchen. Wir bitten Sie auch auf das Mitführen einer Tasche bzw. Handtasche gänzlich zu verzichten, auch angebrochene Zigaretten-. Tabak- und Zigarettenpapierpäckchen. Ebenso dürfen Sie keine E-Zigaretten mitführen. Gegen ein originalverpacktes Päckchen Zigaretten, Tabak usw. zu Ihrem eigenen Konsum bestehen keine Bedenken. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass dieses bei der Zugangskontrolle geöffnet wird. Weiterhin wird eine kleine Anzahl von losen Papiertüchern zugelassen.
- Selbstverständlich dürfen Sie keine Bargeld, Waffen, Werkzeuge, Rausch-, unerlaubte Arzneimittel, Armbanduhren, Smartwatches, Regenschirme, Mützen jeglicher Arrt, Abspielgeräte (z.B. iPod o.ä.), Speichermedien (z. B. USB-Stick) sowie Mobiltelefone, Smartphones, Tablets etc. einbringen.
- Des Weiteren ist es Ihnen nicht gestattet, Logos von Rockergruppierungen sowie deren Club-Abzeichen mitzuführen bzw. öffentlich zu zeigen. Tattoos dieser Art sind zu verdecken.
- Es ist Ihnen untersagt, Cannabis in jeglicher Form in die Anstalt einzubringen oder zu konsumieren. Während des Sportfestes werden Nahrungs- und Genussmittel von Vereinsseite zum Verzehr veräußert. Der Erwerb erfolgt ausschließlich bargeldlos und wird über den Verkauf von Wertmarken geregelt. Sollten Sie selbst während der Besuchszeit Medikamente benötigen, zeigen Sie bitte diese bei der Einlasskontrolle vor. Um unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, auch aus Rücksichtnahme auf andere Besucher obige Vorschriften zu beachten. Sie haben leider während Ihres Aufenthalts aus organisatorischen Gründen keine Möglichkeit, Gegenstände innerhalb der JVA zu hinterlegen.
Bitte beachten: Verstöße gegen diese Regeln haben ein Anstaltsverbot zur Folge!
Ich hoffe, Sie finden Verständnis für diese Hinweise. Ihre Fragen dazu beantworten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ihrem Besuch hier gerne.
